Interview mit Professor Thomas Hoeren zum Auftakt der neuen Schriftenreihe
Die europäische Digitalregulierung wächst rasant und wird zunehmend komplexer. Welche Lücke soll die neue Schriftenreihe schließen, und was war Ihre Motivation, sie ins Leben zu rufen?
Die europäische Digitalregulierung hat in den letzten Jahren eine Dichte erreicht, die selbst für spezialisierte Juristinnen und Juristen schwer überschaubar geworden ist. Data Act, Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act, Data Governance Act, Cyber Resilience Act und zahlreiche weitere Rechtsakte greifen ineinander, überschneiden sich teilweise und werfen neue dogmatische wie praktische Fragen auf. Die Schriftenreihe soll hier Orientierung schaffen. Sie soll nicht nur einzelne Normtexte erläutern, sondern Zusammenhänge sichtbar machen, Wertungswidersprüche benennen und die praktischen Folgen der Regulierung herausarbeiten. Meine Motivation war es, ein Forum zu schaffen, das europäisches Digitalrecht wissenschaftlich fundiert, zugleich aber verständlich und praxisnah erschließt.
Die Reihe verbindet europäisches Digitalrecht mit Wirtschafts-, Informations- und Regulierungsrecht. Warum ist gerade diese interdisziplinäre Perspektive aus Ihrer Sicht entscheidend, um die Herausforderungen der digitalen Transformation rechtlich zu erfassen?
Digitalisierung ist kein isoliertes Technikthema. Sie verändert Märkte, Vertragsbeziehungen, Informationsflüsse, Machtstrukturen und staatliche Aufsicht. Deshalb reicht es nicht aus, Digitalrecht allein aus einer klassischen Einzeldisziplin heraus zu betrachten. Wer etwa Datenzugang, Plattformregulierung oder künstliche Intelligenz rechtlich verstehen will, muss zugleich wirtschaftsrechtliche, informationsrechtliche, datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und regulierungsrechtliche Fragen mitdenken. Gerade an den Schnittstellen entstehen die eigentlichen Konflikte. Die Reihe will diese Schnittstellen ernst nehmen und damit eine Betrachtung ermöglichen, die der Realität digitaler Geschäftsmodelle und digitaler Verwaltung besser entspricht.
Der Auftaktband widmet sich dem europäischen Datenwirtschaftsrecht und verspricht Orientierung im „Dschungel“ der europäischen Rechtsakte. Warum fiel die Wahl auf dieses Thema als ersten Band, und welchen konkreten Nutzen können Leserinnen und Leser daraus ziehen?
Das Datenwirtschaftsrecht ist gewissermaßen der Kernbereich der europäischen Digitalstrategie. Daten gelten als zentrale Ressource der digitalen Ökonomie, zugleich sind sie rechtlich schwer zu fassen. Sie sind kein klassisches Eigentumsobjekt, aber Gegenstand von Zugangsansprüchen, Nutzungsbefugnissen, Geheimnisschutz, Datenschutz, Vertragsgestaltung und Wettbewerbsregulierung. Der Auftakt mit dem europäischen Datenwirtschaftsrecht lag daher nahe, weil sich hier besonders deutlich zeigt, wie anspruchsvoll die neue Digitalregulierung geworden ist. Leserinnen und Leser sollen einen strukturierten Zugang zu den einschlägigen Rechtsakten erhalten, die Verbindungslinien zwischen ihnen erkennen und besser einschätzen können, welche Folgen sich für Unternehmen, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft ergeben.
Mit Blick auf die kommenden Jahre: Welche Themen und Entwicklungen werden das europäische Digitalrecht Ihrer Einschätzung nach besonders prägen – und welche Rolle soll die Schriftenreihe dabei für Wissenschaft, Praxis und Politik spielen?
Prägend werden vor allem drei Entwicklungen sein. Erstens wird sich zeigen müssen, ob die Vielzahl europäischer Digitalrechtsakte kohärent angewendet werden kann oder ob neue Bürokratie- und Abstimmungsprobleme entstehen. Zweitens wird künstliche Intelligenz die rechtliche Diskussion weiter dominieren, insbesondere bei Haftung, Transparenz, Urheberrecht, Datenschutz, Produktsicherheit und Governance. Drittens wird die Frage immer wichtiger, wie Europa Innovationsfähigkeit, Grundrechtsschutz und digitale Souveränität miteinander verbindet. Die Schriftenreihe soll diese Entwicklungen kritisch begleiten. Sie soll wissenschaftliche Analyse, praktische Orientierung und rechtspolitische Reflexion zusammenführen. Im besten Fall wird sie zu einem Ort, an dem nicht nur bestehendes Recht erklärt, sondern auch die weitere Entwicklung des europäischen Digitalrechts konstruktiv mitgestaltet wird.
Band 1 der Reihe ist bereits erschienen
Der Sammelband enthält ausgewählte Essays, die von den Teilnehmer:innen der Zusatzausbildung LDE im Sommersemester 2025 als Prüfungsleistung eingereicht wurden. Inhaltlich befassen sich die Beiträge mit selbst gewählten Fragestellungen des europäischen und außereuropäischen Digital- und Medienrechts.