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Robert Jung
Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantel- und Vorrats-GmbH
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| Unternehmer greifen bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit oft auf Vorrats- oder Mantelgesellschaften zurück, um ohne großen Gründungsaufwand kurzfristig mit der Geschäftstätigkeit beginnen zu können, ohne der persönlichen Haftung ausgesetzt zu sein. Nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes vom 09.12.2002 und 07.07.2003 sind auf diese Fälle der Verwendung bestehender Vorrats und Mantelgesellschaften die registergerichtlichen Prüfungsvorschriften analog anzuwenden. Auch die materiellrechtliche Haftung wird durch die Rechtsprechung zur „wirtschaftlichen Neugründung“ erweitert.
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des BGH auseinander und untersucht andere rechtliche Ansätze zur Behandlung von Vorrats- und Mantel-Gesellschaften. |
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