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Andreas Pitz
Was darf das Medizinalpersonal?
Die Kompetenzen medizinischer Helfer bei eigenverantwortlichem Handeln und Arbeitsteilung |
| Was darf nur der Arzt? Was darf der Pfleger, die Hebamme oder der Rettungssanitäter? Gerade in kritischen Situationen müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen zweifelsfrei die rechtlichen Grenzen ihrer Kompetenzen kennen. Der Gesetzgeber hat sich in der Vergangenheit mit diesem Problem jedoch kaum beschäftigt. Allein die Frage, wer Spritzen setzen darf, gelangte zu einer öffentlichen Debatte. Ärztemangel, Einsparungen und Fallpauschalen haben die Diskussion um die Fähigkeiten des Medizinalpersonals in letzter Zeit angeheizt. Steigender Bedarf an medizinischen Dienstleistungen entsteht vor allem im ambulanten Bereich durch eine wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Dank seiner fundierten und ausführlichen wissenschaftlichen Ausbildung sei das Personal allein für Reinigungs-, Transport- und Handlangerdienste überqualifiziert, erklären Befürworter eines ausgedehnteren Tätigkeitsfeldes. Konflikte mit dem Arzthaftungsrecht sehen die Kritiker. Andreas Pitz fasst die bestehenden gesetzlichen Regelungen allgemeinverständlich zusammen. Zudem untersucht er insbesondere, inwieweit das Heilpraktikergesetz auf die Berufsgruppe der Medizinalberufe anwendbar ist. Daneben widmet sich der Autor auch Fragen des Haftungsrechts, der Erfordernis der Patienten-Aufklärung beim Handeln von Medizinalpersonal und dem Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung durch den Arzt. |
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| „Die [...] Dissertation von Andreas Pitz ist eine wertvolle Bereicherung des rechtswissenschaftlichen Schrifttums zur Kompetenz der (nichtärztlichen) Gesundheitsfachberufe.“ |
| Gerhard Nadler in Rettungsdienst Journal, 2/2007 |
| BrandSchutz: Deutsche Feuerwehr Zeitung Dezember 2009 |
| "Die Dissertation von Andreas Pitz, der über viele Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim war, ist zweifelsohne eine wertvolle Bereicherung des juristischen Schrifttums zur Kompetenz der (nichtärztlichen) Gesundheitsberufe." |
| BrandSchutz: Deutsche Feuerwehr Zeitung Dezember 2009 |
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