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Armin Herbst
Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid
Die Instrumente des rechnungsmäßigen Abgleichs im steuerlichen Erhebungsrecht Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaften, Band 37
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Bei den Steuerforderungen des Staates interessiert vor allem die tatsächliche Belastung. Der Steuerbescheid des Finanzamtes gibt hierüber in der Abrechnung Auskunft. Es rechnet dabei bereits gezahlte Steuerbeträge, wie Vorauszahlungen, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlag an. Kommt es zum Disput mit der Finanzbehörde über das Ob und den Umfang von Anrechnungen, sorgt ein späterer Anrechnungsbescheid für weitere Aufklärung.
Armin Herbst untersucht die Struktur der unterschiedlichen An- und Abrechnungsformen sowie ihre rechtlichen Auswirkungen, und widmet sich insbesondere dem Spannungsverhältnis zwischen Abrechnungsbescheid und so genannter Anrechnungsverfügung. Dies bietet Anlass zu einer in Teilen kritischen Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, der juristischen Kommentierung und der steuerrechtlichen Praxis. Seine Lösungsansätze flankieren konkret die Bestrebungen zu einem vereinfachten Steuerrecht, indem sie auch im steuerlichen Erhebungsrecht ein höheres Maß an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit einfordern. Sich auf gesetzliche Grundlagen zu besinnen und zu systematischer Kohärenz zurückzukehren, könnte auch in diesem Teilbereich des Steuerrechts und der Steuerpraxis Wunder wirken. |
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| Armin Herbst
Dr. jur. Armin Herbst, geb. 1939, Studium der Rechtswissenschaft und Politologie in Freiburg i.Br., in USA (Fulbright Scholarship) und in München, Hilfsreferent im Bayer. Staatsministerium der Finanzen, Richter am Finanzgericht München, zuletzt als stv. Vorsitzender, Ruhestand ab 2005 |
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| "Der Autor untersucht die Struktur der unterschiedlichen An- und Abrechnungsformen sowie ihre rechtlichen Auswirkungen, und widmet sich insbesondere dem Spannungsverhältnis zwischen Abrechnungsbescheid und sog. Anrechnungsverfügung. Dies bietet Anlass zu einer in Teilen kritischen Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, der juristischen Kommentierung und der steuerrechtlichen Praxis. Seine Lösungsansätze flankieren konkret die Bestrebungen zu einem vereinfachten Steuerrecht, indem sie auch im steuerlichen Erhebungsrecht ein höheres Maß an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit einfordern." |
| NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, 6/2010 |
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